Die aktuelle Situation in Ostbelgien

können Sie auf der Webseite der DG (ostbelgienlive.be) einsehen.

Die epidemiologische Situation in Belgien

wird von Sciensano veröffentlicht.  Hier können Sie Filter setzen und so z.B. die Gemeinden der DG auswählen.


Aktuelle Corona-Bestimmungen

Sehr geehrte Bewohner und Angehörige,

aufgrund einer etwas entspannteren Pandemie Situation und den Beschlüssen im Konzertierungsausschuss werden ab Samstag, den 21.05.2022 folgende Änderungen in unserem Haus zu beachten sein:           

Für die Bewohner

  • die Cafeteria wird für alle Bewohner wieder geöffnet
  • Die Bewohner können die Wohnbereiche ohne Maske wechseln
  • Das Restaurant im Wohnbereich 1 ist wieder für die Bewohner geöffnet
  • Das Tante Emma Lädchen steht den Bewohnern zum Einkauf wieder zur Verfügung.

Für die Besucher und Mitarbeiter

  • Die Maskenpflicht im WPZS wurde durch den Konzertierungsausschuss am 20.05.2022 aufgehoben, zeitgleich empfielt der Ausschuss jedoch das Tragen der Masken.  Das Marienheim folgt diesen beiden Kernausgaben und überlässt dem Personal und den Besuchern die Entscheidung, eine Maske zu tragen oder nicht.
  • Masken stehen weiter kostenfrei zur Verfügung
  • Die Besucher können sich weiter 1 x in der Woche per Selbsttest testen; diese stehen am Eingang zur Verfügung, sind laut Minister A. Antoniadis kostenfrei und freiwillig
  • Den Besuchern ist das Essen und Trinken in der Cafeteria gestattet
  • Sowohl an den Tischen in der Cafeteria als auch in den Zimmern der Bewohner darf die Anzahl von 4 Personen nicht überschritten werden

Besuchs- und Abholzeiten:

  • Besuche und Ausflüge sind ohne Voranmeldung möglich von montags bis sonntags zwischen 10:00 und 19:00 Uhr

Pressemitteilung und Stellungnahme von Minister Antoniadis vom 30.05.2022

Corona-Barometer desaktiviert – Maskentragen in Einrichtungen weiterhin empfohlen

Keine Maskenpflicht mehr in den ostbelgischen Wohn- und Pflegezentren

Das Corona-Barometer wurde bekanntlich vor wenigen Tagen auf inaktiv gesetzt. „Diese neue Situation hat Auswirkungen auf das Personal, die Seniorinnen und Senioren sowie deren Besucher in den ostbelgischen Wohn- und Pflegezentren“, erklärt Gesundheitsminister Antonios Antoniadis (SP).

Der jüngste Konzertierungsausschuss hatte aufgrund der zufriedenstellenden Indikatoren bei den Infektionszahlen in der breiten Bevölkerung und insbesondere bei der Belastung des Gesundheitswesens festgelegt, dass praktisch alle Corona-Maßnahmen aufgehoben werden und die Maskenpflicht nur noch in Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken gilt.

„Dadurch entfällt für nahezu alle Menschen in Belgien die Pflicht, eine Maske zu tragen“, erklärt der SP-Politiker in einer Pressemitteilung, „in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie in Wohn- und Pflegezentren, bei Kinesiotherapeuten, Psychologen und Logopäden wird das Tragen einer Maske weiter vom föderalen Gesundheitsinstitut Sciensano empfohlen“. Das hat der zuständige Minister auch jüngst den Wohn- und Pflegezentren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft per Rundschreiben an die jeweiligen Heimleiterinnen und Heimleiter mitgeteilt.

In diesem Schreiben wird auch auf den Umstand hingewiesen, dass eine gute Belüftung von Innenräumen weiterhin dringend angeraten ist. Die richtige Luftzufuhr in Gebäuden hat sich gegen die Übertragung von Viren als wirksam erwiesen und kommt im Allgemeinen dem Wohlbefinden und der Gesundheit zugute.

Gleichzeitig werden in dem Rundschreiben die überarbeiteten Richtlinien des Gesundheitszentrums Sciensano präzisiert. Demnach entfallen die bisherigen Quarantänemaßnahmen für Neu-Einzüge oder Bewohner, die von einem externen Aufenthalt (Krankenhaus oder Familienbesuch) in die Einrichtung zurückkehren.

Im Falle eines Clusters kann die Ermittlung von Kontaktpersonen (mindestens zwei bestätigte Fälle innerhalb von sieben Tagen mit epidemiologischem Zusammenhang) weiterhin durchgeführt werden. Weiter werden die

entsprechenden Test- und Quarantänemaßnahmen vom zuständigen Koordinationsarzt und/oder der Hygieneinspektion der DG ergriffen. Diese werden auf der Grundlage einer Bewertung der spezifischen Situation und der in den vorangegangenen Phasen der Epidemie angewandten Test- und Quarantänemaßnahmen festgelegt.

Außerdem wird den Bewohnern oder Bewohnerinnen mit Hoch-Risikokontakten dringend empfohlen, eine Maske zu tragen. Falls das kontinuierliche Tragen einer Maske nicht möglich ist, sollte ein Selbsttest durchgeführt und täglich wiederholt werden. Fällt der Test positiv aus, muss die Person isoliert werden, rät Sciensano.

Die Maßnahmen zur Isolierung im Falle von Krankheit oder positivem Testergebnis bleiben indes unverändert bestehen. Bei der Dauer wird kein Unterschied zwischen geimpften, teilweise geimpften und ungeimpften Personen gemacht.

Die Isolierung bei Bewohnern und Bewohnerinnen mit stärkeren Symptomen oder nach einem Krankenhausaufenthalt bleibt weiterhin bei 14 Tagen (inklusive der Dauer des Krankenhausaufenthaltes)

Für die asymptomatischen Bewohnerinnen oder Bewohner mit leichten Symptomen ist die Isolierung von 14 auf 10 Tage reduziert worden (unter der Bedingung, drei Tage fieberlos zu sein, und unter der Voraussetzung der Verbesserung der klinischen Beschwerden).

Für die Besucher und Besucherinnen in den WPZS gilt ebenfalls keine Maskenpflicht mehr. Das Ministerium bittet aber darum, im Fall von Symptomen von einem Besuch abzusehen.

Generell, darauf macht Antoniadis in dem Schreiben an die WPZS aufmerksam, ist der wirksamste Schutz vor einem schweren Verlauf für die Seniorinnen und Senioren, das Personal sowie die Besucher die Impfung gegen Covid-19 und die anschließende Auffrischungsimpfung. Dies hat auch eine kürzlich veröffentliche Studie von Sciensano erneut belegt.

„Auch wenn wir weiter vorsichtig und auf den Herbst und Winter vorbereitet sein müssen, freue ich mich natürlich, dass sich die Corona-Kennzahlen in die richtige Richtung entwickeln. In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Wohn- und Pflegezentren sowie bei den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörige und Freunde für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen während der gesamten Zeit seit Ausbruch der Pandemie bedanken“, erklärt Antoniadis abschließend in der Pressemitteilung.

Aufhebung der Registrierungspflicht

Aufgrund der aktuellen Infektionslage und den damit verbundenen Lockerungen, wurde ab dem 04.04.2022 die Pflicht sich (digital) zu registrieren auch aufgehoben.

(Fach)arztbesuche und Behandlungstermine

(Fach)arztbesuch, Behandlungstermine,... sind möglich.  Hier benötigen wir die Unterstützung der Begleitpersonen.  Es ist wichtig, dass bei diesen Terminen auch der Senior die chirugische Mund- Nasenmaske korrekt trägt und den Sicherheitsabstand zu andern Personen einhällt.

Bitte sprechen Sie solche Termine immer mit einigen Tagen Vorlauf, mit den Pflegern im Wohnbereich ab, damit wir sicherstellen können, dass die nötigen Vorbereitungen getroffen wuden, der Senior "reisefertig" ist und alle notwendigen Unterlagen mit sich führt.

Spaziergänge im Park

Insofern die Wetterverhältnisse und der Gesundheitszustand des Bewohners es zulässt, kann der Senior die weitläufige Parkanlage des Marienheims für Spaziergänge nutzen.  Wenn der Gesundheitszustand es verlangt, wir er bei diesen Spaziergängen durch Personal begleitet.

Maskenpflicht im WPZS ab dem 07.03.2022 bestätigt

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Januar 2021 zur Festlegung von Maßnahmen zur Vorbeugung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19)

in Wohn- und Pflegezentren für Senioren

  • ist jede Person ab dem Alter von 12 Jahren verpflichtet Mund und Nase mit einer Maske zu bedecken,
  • Die Maske darf gelegentlich zum Essen und Trinken abgenommen werden und wenn das Tragen aufgrund der Art der Tätigkeit unmöglich ist
  • Ist das Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen nicht möglich, darf ein Gesichtsschutzschirm benutzt werden

Essen und Trinken in und außerhalb der Cafeteria

Hier greift auch der Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, insbesondere, der Absatz  - Die Maske darf gelegentlich zum Essen und Trinken abgenommen werden

  • dies bedeutet, dass ab dem 04.04.2022
    • die Cafeteria wieder für Bewohner und für den Besuch geöffnet ist
    • auch Besucher Getränke und Lebensmittel in der Cafeteria verzehren können, wenn der Besucher am Tisch sitzt
  • Sollte sich die Infektionslage weiter verbessern, wird der Verzehr von Lebensmitteln außerhalb der Cafeteria
    • z.B. im Bewohnerzimmer geprüft
    • Aktuell ist dieser aber noch nicht gestattet.

Anregungen und Fragen

Sollten Sie als Angehörige Anregungen und Fragen haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden.  Am einfachsen, Sie schicken uns eine Mail.