In Ihren Anregungen und Beschwerden erkennen wir folgende Vorteile
Verbesserung der Kundenzufriedenheit
Wenn Kunden Anregungen oder Beschwerden äußern, zeigt dies, dass sie sich für das Unternehmen oder die Organisation interessieren und darauf achten, wie sie behandelt werden. Durch das Zuhören und Reagieren auf diese Anliegen können Unternehmen und Organisationen Maßnahmen ergreifen, um die Kundenzufriedenheit zu verbessern.
Identifizierung von Problembereichen
Beschwerden können helfen, Problembereiche in einem Unternehmen oder einer Organisation zu identifizieren. Wenn eine Beschwerde über ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung vorliegt, kann dies darauf hinweisen, dass es Probleme mit der Qualität oder dem Kundenservice gibt, die behoben werden müssen.
Erhöhung der Mitarbeitermotivation
Wenn Unternehmen und Organisationen Anregungen von Kunden oder Beschwerden ernst nehmen und Maßnahmen ergreifen, um sie zu lösen, kann dies das Engagement der Mitarbeiter erhöhen. Mitarbeiter sehen, dass das Unternehmen bereit ist, auf ihre Arbeit und die Bedürfnisse der Kunden zu hören und zu reagieren.
Kundenbindung
Wenn Kunden das Gefühl haben, dass ihre Anliegen ernst genommen werden und dass das Unternehmen bereit ist, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Probleme zu lösen, können sie eher geneigt sein, dem Unternehmen treu zu bleiben.
Wettbewerbsvorteil
Unternehmen und Organisationen, die in der Lage sind, auf Anregungen und Beschwerden zu reagieren und ihre Produkte und Dienstleistungen entsprechend zu verbessern, können einen Wettbewerbsvorteil erlangen. Kunden werden eher bereit sein, von einem Unternehmen zu kaufen, das bereit ist, auf ihre Anliegen einzugehen und ihre Produkte und Dienstleistungen zu verbessern.
Unsere Aufsichtsbehörde, die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sieht dies genauso
Deshalb hat hat das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Mitspracherecht und ein Beschwerdemanagement in dem Dekret vom 21.02.2022 verankert.
Das Dekret vom 21.02.2022 können Sie über den nachfolgenden Link herunterladen.
Wie können Sie uns Ihre Vorschläge und Beschwerden zukommen lassen?
Insofern Sie Anregungen und/oder Beschwerden haben, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
Bei pflegerischen und therapeutischen Themen
stehen Ihnen die Bezugspfleger, die Teamkoordinatoren (Pfelgehelfer), die Teamleiter (Krankenpfleger) ihres Wohnbereiches oder unsere Pflegedienstleitung, Valérie Loyens (E-Mail an Valérie) zur Verfügung.
Bei Themen die die Hauswirtschaft, die Sauberkeit, das Essen oder die Haustechnik betreffen
können Sie sich direkt an unsere Hauswirtschaftsleitung, Colette Laschet (E-Mail an Colette) wenden.
Bei Themen die die Aufnahme, den Einzug oder die Rechnung betreffen
können Sie sicht direkt an unsere Bewohnerbeauftragte,Galina Olbertz (E-Mail an Galina) wenden.
Für alle anderen Themen, oder Themen, die Sie direkt mit der Direktion besprechen möchten,
können Sie sich an unsere geschäftsführende Heimleitung, Annick Schrobiltgen (E-Mail an Annick) wenden.
Wenn Sie uns eine schriftliche Beschwerde einreichen möchten
Automatische Dokumentation
Hat dies für Sie und auch für das Marienheim den Vorteil, dass der gesamte Prozess, d.h. die Beschwerde, der Dialog, die getroffenen Maßnahmen und Ihre abschließende Einschätzung, entsprechend den Bestimmungen des Dekretes vom 21.02.2022 der DG in einem schriftlichen Protokoll/Register festgehalten werden.
Wenn Sie eine solche Beschwerde einreichen möchten, können Sie gerne das unstenstehende Formular nutzen.
Wenn Sie eine solche Beschwerde einreichen möchten, sich aber nicht in der Lage fühlen, diese online oder schriftlich zu verfassen, können Sie sich gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail (E-Mail an Galina) an unsere Bewohnerbeauftragte, Galina Olbertz, wenden. In diesem Fall wird Ihnen unser Verwaltungsteam beim Verfassen Ihrer Beschwerde behilflich sein.
Eine zulässige Beschwerde
Eine Beschwerde ist zulässig,
- wenn Sie ein persönliches Interesse vorweisen können und die Beschwerde im direkten Zusammenhang mit den Dienstleistungen des Marienheims steht;
- wenn die Beschwerde schriftlich (digital oder auf Papier) verfasst wurde;
- wenn die Beschwerde in deutsch oder französisch verfasst wurde;
- die Fakten, auf die die Beschwerde sich bezieht, nicht mehr als ein Jahr vor Einreichung der Beschwerde zurückliegen;
- Name und Adresse des Beschwerdeführers bekannt sind.
Empfangsbescheinigung
- Sobald eine Beschwerde eingereicht wurde, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung (bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner).
- Binnen 14 Tagen erhalten Sie ein Informationsschreiben zur Zulässigkeit der Beschwerde, mit ihrem Ansprechpartner und den zeitlichen Abläufen.